Wer ist vom AGG betroffen?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wendet sich an sämtliche Arbeitgeber. Geschützt werden "Beschäftigte". Das sind nicht nur Arbeitnehmer im klassischen Sinne, sondern auch freie Mitarbeiter, Azubis, Heimarbeiter, Leiharbeitnehmer und sogenannte Scheinselbständige. Sogar Personen, die sich erst auf eine solche Position bewerben, genießen bereits den Schutz des AGG!

Zielgruppe
Mitglieder der Geschäftsführung, sonst. Führungskräfte LeiterInnen & leitende Angestellte der Personal- und Rechtsabteilung, Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte

Ziel/Abschluss
Sie lernen das geplante Gleichbehandlungsgesetz und dessen Auswirkungen auf das Zivil- & Arbeitsrecht kennen. Sie erkennen Fallstricke und können mögliche Ansprüche gegen Ihr Unternehmen abwehren. Sie erhalten Informationen zur „Beweislastumkehr“ und Auswirkungen auf die tägliche Unternehmenspraxis.